Sie benötigen eine Steuerbescheinigung oder eine Ersatzsteuerbescheinigung?
Was ist eine Steuerbescheinigung?
In einer Steuerbescheinigung sind alle Gelderträge (z. B. Zinsen) ausgewiesen, die Sie beim ausstellenden Finanzinstitut erwirtschaftet haben. Sofern kein ausreichender Freistellungsauftrag vorliegt, wird auf diese Beträge automatisch eine Kapitalertragsteuer berechnet und an das Finanzamt abgeführt. In der Bescheinigung ist die Höhe der gezahlten Steuern ersichtlich. Durch Vorlage der Steuerbescheinigung beim Finanzamt können Ihnen die gezahlten Steuern auf Ihre gesamte Einkommenssteuerschuld angerechnet werden.
Brauche ich eine Steuerbescheinigung?
Der Steuerabzug wirkt bei Privatanlegern grundsätzlich mit abgeltender Wirkung. Trotzdem kann es in bestimmten Fällen sinnvoll sein, eine Steuererklärung abzugeben.
Die wichtigsten Fälle:
- Ihr persönlicher Steuersatz ist niedriger als 25 %.
- Ihr Freistellungsauftrag wurde nicht voll ausgenutzt.
- Es waren nicht alle notwendigen Besteuerungsdaten im Bankverfahren vorhanden. Deshalb hat die Bank die Steuern aufgrund der Ersatzbemessungsgrundlage einbehalten.
Hinweis: Steuerdokumente stellen wir ausschließlich in das elektronische Postfach im Online-Banking zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, für die Erstellung einer Ersatzsteuerbescheinigung fallen einmalig Gebühren von 5 Euro an. Diese werden wir Ihrem Girokonto belasten.