Für Freistellungsaufträge und das automatisierte Kirchensteuer-Abzugsverfahren benötigen wir Ihre Steuer-Identifikationsnummer, die Sie vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erhalten. Diese können Sie uns hier mitteilen.
Hier finden Sie Ihre Steuer-ID:
- im Einkommensteuerbescheid
- auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung
Detaillierte Informationen finden Sie in der Abgabenordnung (AO) § 139b Identifikationsnummer und § 154 Kontenwahrheit.